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Einsicht/Auszug Liegenschaftskataster

EINLEITUNG

Einen aktuellen Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters – auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt – benötigen Sie als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr. Einen Lageplan benötigen Sie insbesondere für das Baugenehmigungsverfahren.

Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nachgewiesen und beschrieben. Unter den unten genannten Voraussetzungen kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.

ZUSTAENDIG

  • wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung des Stadtkreises
  • wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Landkreis befindet: das Landratsamt oder bei Gemeinden, denen die Vermessungsaufgaben übertragen sind, die Gemeindeverwaltung

VORAUSSETZUNG

Auf Antrag und unter Angabe des Verwendungszwecks erhalten Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster und Auszüge hieraus. Für Informationen in Verbindung mit Angaben zum Eigentum müssen Sie das berechtigte Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegen.

ABLAUF

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag auf Einsicht in das Liegenschaftskataster beziehungsweise auf Erstellung eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster stellen.

Dabei müssen Sie

  • Angaben zu Ihrer Person machen,
  • angeben, für welche Informationen Sie sich interessieren und für welchen Zweck Sie diese verwenden und
  • für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.

Auch Ingenieure oder Architekten können Einsicht nehmen beziehungsweise einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten, wenn sie dies im Rahmen eines Auftrages benötigen.

KOSTEN

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Format und Umfang des Inhalts des Auszuges. Näheres ist dem Gebührenverzeichnis zu entnehmen.

RECHTSGRUNDLAGE